Aktuelles
Öffnungszeiten Büro
Unser Büro bleibt am nächsten Freitag den 10. Oktober 2025 den ganzen Tag geschlossen. Wir stehen Ihnen am Montag 13. Oktober 2025 gerne wieder zur Verfügung.
Abschaffung des Eigenmietwertes
Die Stimmbevölkerung hat die Abschaffung des Eigenmietwertes mit 57.7% Prozent Ja-Stimmen-Anteil angenommen, was sind die Konsequenzen:
Bundessteuern:
Positiv: – Es muss kein Eingemietet mehr versteuert werden
Negativ: – Es können keine Schuldzinsen mehr abgezogen werden, soweit keine vermieteten Liegenschaften vorhanden sind.
. – Es können keine Unterhaltskosten mehr geltend gemacht werden.
Kantons- Gemeindesteuern:
Positiv: – Es muss kein Eingemietet mehr versteuert werden
Negativ: – Es können keine Schuldzinsen mehr abgezogen werden, soweit keine vermieteten Liegenschaften vorhanden sind.
. – Es können grundsätzlich keine Unterhaltskosten mehr geltend gemacht werden, der Kanton kann aber dennoch Abzüge im Rahmen für Investitionskosten, die dem Energiesparen und Umweltschutz dienen und Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau, zulassen.
. – Auf Zweitwohnungen werden zur Kompensation die Liegenschaftssteuern erhöht werden.
Umsetzung:
Die Reform dürfte frühestens auf den 1.1.2028 in Kraft treten. Der Kanton Bern geht sogar erst von eine Umsetzung im Jahre 2030 aus.
Was können Sie tun, um die Übergangsfrist auszunutzen?
Da die Unterhaltskosten für die Liegenschaft schon bald nicht mehr abgezogen werden können, müssten geplante oder anstehende Renovationen in der Übergangsfrist realisiert werden.
Auswirkungen auf die Wirtschaft:
Handwerker werden in den nächsten 2 bis ev. 4 Jahren ein rares Gut sein, da das Auftragsvolumen für Liegenschaftsrenovationen sprunghaft ansteigen wird. Nach Ablauf der Übergangsfrist wird es wohl zu einer merklichen Abkühlung kommen. Umsatzeinbrüche und Personalabbau werden wohl die Folge davon sein. Wir raten unseren Handwerkern soweit wie möglich Reserven für diese Zeit anzulegen.
Nach einer gewissen Zeit wird sich die Lage sicher wieder entspannen, jedoch steht der Faktor «Steuerersparnis» bei einer Liegenschaftsrenovation nicht mehr im Vordergrund.
Die Schwarzarbeit wird merklich zunehmen, da kein Nachweis des Liegenschaftsunterhaltes mehr erbracht werden muss.